Menu zum Shop

Das Hautkrebs-Screening (HKS)

Seit 1. Juli 2008 ist die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte Hautkrebs-Screening, für gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus abrechnungsfähig. Die Abrechnung des Screenings kann nur von entsprechend qualifizierten Dermatolog:innen, hausärztlich tätigen Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Praktischen Ärzt:innen vorgenommen werden. 

Das Fortbildungsprogramm zum HKS

Basis dieser Qualifizierung ist das Material zum Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening, das bereits in 5. Auflage vorliegt. Im Februar 2021 erschienen, basiert es auf dem neuesten Stand der Wissenschaft:

  • Schulungs-Videos „Standardisierte visuelle Ganzkörperuntersuchung“ und „Gesprächstechniken“
  • Fokussierung auf die Patientenorientierung
  • Dermatoskopie
  • TNM-Klassifikation zur standardisierten Klassifizierung der malignen Tumoren
  • Berücksichtigung aktueller Entwicklungen des Nationalen Krebsplans
  • Empfehlungen der S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“
  • Neues Kapitel Prävention im Begleitbuch für Ärzte 
  • Zusätzliche Beratungsmaterialien (Sonnenregeln und Selbstuntersuchung)

Aktualisierung von:

  • epidemiologischen Daten und Informationen
  • Meldemodalitäten bei den Krebsregistern
  • Abrechnungsziffern
  • Dokumentationsbögen

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) bestätigt die Konformität der 5. Auflage des Fortbildungsprogramms und seiner neuen Schulungsformate:

 „Der Deutsche Ärzteverlag und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. haben das Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening im Rahmen der 5. Auflage überarbeitet. Die wichtigste Änderung liegt dabei in der Gestaltung verschiedener Veranstaltungsformate, die es den Schulungseinrichtungen ermöglicht, sämtlichen Gegebenheiten (vor allem pandemiebedingten Einschränkungen) flexibel zu begegnen. Neben der bekannten achtstündigen Präsenzveranstaltung kann die Fortbildung nun auch in Form eines Blended-Learning angeboten werden, welches aus einem vierstündigen E-Learning und einem vierstündigen Seminar/Webinar besteht. 

Aus fachlicher Sicht des Zentralinstituts erscheint das überarbeitete Programm geeignet, die Schulungen auch unter den Bedingungen einer Präsenzreduktion oder eines vollständigen Verzichts auf Präsenzunterricht umzusetzen. Relevant ist hierbei insbesondere die neue Aufteilung in das selbstständige E-Learning mit dem Schwerpunkt auf übergeordneten Inhalten sowie das anschließende Webinar (oder Seminar) mit den spezifischen Aspekten und dem Besprechen der Fallbeispielbilder. 

Zu den gesetzlichen Anforderungen zur Hautkrebs-Früherkennung, wie sie in den entsprechenden Dokumenten des G-BA festgelegt sind: 

besteht eine vollständige Konformität des Fortbildungsprogramms Hautkrebs-Screening in seiner 5. Auflage mit den drei äquivalenten Fortbildungsvarianten zu den Vorgaben, sowohl hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung als auch den Inhalten.“
Dr. Bernd Hagen, Fachbereich Evaluation und Qualitätssicherung, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Ihre Ansprechpartner zum HKS

Schulungseinrichtungen
Wenn Sie auf der Suche nach einem Fortbildungsseminar sind, stehen Ihnen Ihre Ärztekammer oder das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband e.V. (IHF) als Anbieter zur Verfügung.

Organisatorische Fragen
Sollten Sie Fragen zur Organisation des Fortbildungsprogramms haben, können Sie sich jederzeit gerne wenden an den Deutschen Ärzteverlag, Frau Bettina Lange, unter info(at)hks-fobi.de

Inhaltliche Fragen
Weitere Informationen zum Hautkrebs-Screening finden Sie auf der Website der ADP unter: www.hautkrebs-screening.de

Über Hautkrebs

Hautkrebs ist weltweit die häufigste Krebserkrankung. Nach Hochrechnungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein erkranken derzeit in Deutschland mehr als 275.000 Menschen neu an Hautkrebs (Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und malignes Melanom zusammen).

Die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist infolge eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesauschusses zum 01. Juli 2008 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Anspruchsberechtigt sind Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren. Diese können die Früherkennungsuntersuchung alle zwei Jahre wahrnehmen.

Ziel des Hautkrebs-Screenings ist es, Hautkrebs oder seine Vorstufen in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken und zu behandeln, um die Heilungschancen zu verbessern und schwere Komplikationen zu vermeiden. Im Fokus des Hautkrebs-Screenings steht die standardisierte Ganzkörperuntersuchung mit bloßem Auge der Ärztin oder des Arztes. Außerdem sind die (familiäre) Anamnese sowie die Beratung zum Umgang mit Sonnenstrahlung Bestandteile des Screenings.

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung, dessen Grundlage die Unterlagen zum Fortbildungsprogramm Hautkrebs-Screening vom Deutschen Ärzteverlag sind, von Dermatologen, hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktischen Ärzten vorgenommen werden.

Über 48.000 Ärzte haben sich seit der Einführung bereits für die Durchführung des Screenings qualifiziert.