Inkrafttreten am 1. Februar 2024:
Höhere Vergütung für Meldung von Tumordaten an die Krebsregister
Ärztinnen und Ärzte erhalten ab 1. Februar eine höhere Vergütung für ihre Meldungen an die klinischen Krebsregister. Besonders bei Therapie- und Abschlussdaten konnte eine Verbesserung erreicht werden. Hier steigt die Vergütung von fünf auf neun Euro.
Auf die Neufassung der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung haben sich jetzt die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Es wurden die Honorare für alle Meldeanlässe angehoben, zum Beispiel die Diagnosestellung eines Tumors von 18,00 auf 19,50 Euro.
Quelle und weitere Informationen:
Kassenärztliche Bundesvereinigung